Reguläre Vereinsbeiträge für Mitglieder:
- Beim Eintritt ist ein einmaliger Aufnahmebeitrag in Höhe von 30 € fällig, der bei Online-Beitritt sofort per Überweisung an den Verein bezahlt werden muss. Bei Unterzeichnung eines Papierformulars erfolgt die Zahlung im Banklastschriftverfahren zu
Beginn des Folgemonats nach Eintritt. Bei einer Ummeldung von einem anderen Mieterverein* wird dieser Beitrag erstattet.
- Der reguläre Jahresbeitrag in Höhe von aktuell 80 € erfolgt automatisch im Banklastschriftverfahren zu Beginn eines
jeden Jahres bzw. des Folgemonats nach Eintritt. Er wird unabhängig vom Eintritts- und Kündigungsdatum in voller Höhe für jedes Kalenderjahr fällig. Bei einer Ummeldung von einem anderen
Mieterverein* wird der Jahresbeitrag für das Eintrittsjahr erstattet und es findet die nachfolgende Regelung für Bestandsmitglieder Anwendung.
- Für Neumitglieder wird während der Mindestmitgliedsdauer von 24 Monaten der Aufnahmebeitrag und dreimal der Jahresbeitrag fällig. Neuanmeldungen in 2024
werden gemäß der nachfolgenden Regelung für Bestandsmitglieder behandelt.
- Für Bestandsmitglieder mit Inanspruchnahme von einfachen Vereinsleistungen oder stets geringem Aufwand gilt nach Beitragsanpassung(en) der bisher gezahlte
Jahresbeitrag. Wenn zusätzlich besondere finanzielle Verhältnisse vorliegen, kann auf Antrag beim Vorstand ein weiter vergünstigter Jahresbeitrag zugelassen werden.
- Für bedürftige* Mitgliedern gilt ein auf 50% vergünstigter Jahresbeitrag, bei
gewerblichen Miet- und Pachtverhältnissen ein auf 200% erhöhter Jahresbeitrag.
* Nachweis erforderlich. Bestehende Mitgliedschaft muss selbst gekündigt werden.
Beiträge für einfache Vereinsleistungen (einmalig auch für Nichtmitglieder mit Interesse an einer Mitgliedschaft möglich):
- Allgemeine Auskunft von einem unserer Berater: kostenlos
- Für Ihre Anliegen passendes Informationsmaterial: kostenlos
Beiträge für besondere Vereinsleistungen (nur für Mitglieder)
- Anwaltliche Rechtsberatung (schriftlich oder telefonisch): kostenlos
- Dokumentenprüfung mit schriftlicher Zusammenfassung der Ergebnisse: kostenlos
- Individuell für Mitglied angepasste, druckfertige Briefvorlagen: kostenlos
- Leihe von Messgeräten (z.B. zur Beweisführung): kostenlos gegen Pfand
- Anwaltliche Vertretung (z.B. vor Gericht): nicht möglich, da keine Vereinsleistung
- Anwaltsschreiben: grundsätzlich nicht möglich, da keine Vereinsleistung aber in besonderen Ausnahmefällen bei ausreichender Mitarbeiterkapazität und guter Haushaltslage nach Absprache gegen
Spende möglich
Gebühren bei widrigem Verhalten:
- Für jeden nicht ausführbaren Lastschriftvorgang aufgrund selbst zu vertetender Rücklastschrift oder Nichterteilung /Widerruf der
Einzugsermächtigung:
Aufwandspauschale: 10,00 €
-
Zahlungsverzug tritt spätestens ein, wenn Beiträge nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit entrichtet werden.
Mahnkosten jeweils: 2,50 €
Adressermittlung (Melderegisterauskunft) im Mahnverfahren: 10,00 €
Verfahrenskosten für gerichtlichen Mahnbescheid: 36,85 €
Verfahrenskosten aufgrund Widerspruch zum Mahnbescheid: 78,00 €
Verfahrenskosten für gerichtlichen Beschluss: abhängig vom fälligen Betrag
-
Von Mitgliedern mit rückständiger Beitragszahlung können Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erhoben werden. Beispiele
inkl. MwSt.:
Erstes telefonisches Beratungsgespräch: 226,10 €
Schriftliche Zusammenfassung der Gesprächsergebnisse: zzgl. 71,40 €
Prüfung einer Nebenkostenabrechnung mit schriftl. Zusammenfassung: 297,50
€
Anwaltsschreiben bei Mieterhöhung von 200 €: 334,75 €